FreiHand SVD Blog

Versicherungen für Ihr Fahrrad

Diebstahlversicherung für Ihr Fahrrad

Der Fahrradsport boomt wie selten zuvor. Die Händler jubilieren über prächtige Verkaufszahlen und man sieht überall begeisterte Radsportler entlang den Land- und Forststraßen.
Bestimmt haben Sie sich auch selbst schon die Fragen gestellt:

  • Ist mein (neues) Fahrrad gegen Diebstahl versichert?
  • Was muss ich bei einem Fahrradunfall beachten?
  • Bin ich aus versicherungstechnischer Sicht mit meiner Haushaltsversicherung überhaupt geschützt?

Wir geben die Antworten!

Wenn das Fahrrad gestohlen wird

Ob in der Stadt oder hoch oben am Berg, Fahrräder sind oft das Objekt der Begierde von Langfingern und Dieben. Hier helfen oft auch die besten Schlösser und Vorsichtsmaßnahmen nichts.

Aus versicherungsrechtlicher Sicht gibt es erhebliche Deckungsunterschiede, im Wesentlichen kann aber folgendes kurz zusammengefasst werden: Fahrräder sind regelmäßig in der Haushaltsversicherung mitversichert. Doch hier gibt es bereits den ersten Stolperstein: Viele beziehungsweise praktisch alle Verträge haben im Falle eines Diebstahls eine Entschädigungsgrenze oder sind überhaupt nur gedeckt, wenn der Diebstahl am eigenen Grundstück passiert.

Es lohnt sich, im Falle einer teureren Neuanschaffung seine Haushaltspolizze checken zu lassen. Mittlerweile gibt es viele Spezialversicherer, die Fahrräder auch mit hohen Anschaffungspreisen versichern. Ein Anruf bei uns oder ein E-Mail genügt – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Reicht die Haushaltsversicherung als Versicherung für Fahrräder?

Als Fahrradfahrer ist man freilich nicht im rechtsfreien Raum unterwegs und analog zum „normalen“ Straßenverkehr gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Eine eigene Haftpflichtversicherung wie zum Beispiel bei einem Auto ist dabei aber grundsätzlich nicht nötig. In Österreich ist die Privathaftpflichtversicherung verpflichtender Bestandteil einer Haushaltsversicherung. So wird übernimmt die Haushalts- beziehungsweise Haftpflichtversicherung die Kosten im Falle eines Fahrrad-Crashs mit einem (unbeteiligten) Dritten.

Ob verschuldet oder unverschuldet, ist dabei nicht so wichtig: Die Haftpflicht deckt einerseits die Kosten für berechtigte Schadenersatzansprüche bei Fahrradunfällen, wehrt aber auch unberechtigte Ansprüche ab (weil Sie für den Unfall überhaupt keine Schuld tragen). Es empfiehlt sich, die Summen in der Privathaftpflichtversicherung zu checken. Diese sind in der Regel auf den ersten Blick hoch angesetzt – können aber im Falle eines komplizierten Unfalls mit erheblicher Körperverletzung unter Umständen nicht ausreichen.

Leihfahrräder im Urlaub: Vorsicht!

Das alles gilt auch für den Urlaub, mit einem allenfalls entliehen Fahrrad hat man Deckung aus der Privathaftpflicht. Besonders beliebt sind mittlerweile Fahrradleihen im Urlaub. Man möchte sein Rad nicht kompliziert von zu Hause aus mitnehmen und leiht es sich einfachheitshalber vor Ort aus.

Hier ist Vorsicht geboten! Sollte das Fahrrad selbst beschädigt oder überhaupt gestohlen werden, leistet die eigene Haftpflichtversicherung nicht!

Wir empfehlen: Vor der ersten Ausfahrt unbedingt mit dem Verleiher abklären, wie die Räder im Worst-Case-Szenario versichert sind.

Private Unfallversicherung für Radfahrer

Fahrradfahren macht enormen Spaß, gehört aber wohl zu den gefährlicheren Sportarten. Wie verhält es sich aber, wenn man sich selbst verletzt?

Das Um & Auf ist eine vorausschauende Tourenplanung und viele Unnanehmlichkeiten können bereits dadurch abgefedert. Dabei soll der eigene Fitnesslevel bestmöglich an die geplante Tour angepasst werden. Viele Unfälle resultieren aus der eigenen Übermüdung.

Natürlich muss auch auf das eigene Equipment und die Ausstattung geachtet werden. Das Tragen eines Helms ist für fast alle mittlerweile eine Selbstverständlichkeit, ein Ersatzschlauch und Orientierungshilfen können nie schaden. Das Einspeichern von Notfallnummern, besonders wenn man sich im Ausland befindet, kann nur empfohlen werden.

Trotz aller Vorkehrungen kann natürlich immer etwas passieren. Was ist zu tun?

Wenn man viel mit dem Rad unterwegs ist, kommt man an einer privaten Unfallversicherung praktisch nicht vorbei. Behandlungskosten, die Erstattung von Rückholkosten und auch Entschädigungsleistungen im Falle einer Invalidität sind dort regelmäßig versichert.

Im Falle eines Unfalls oder Fahrradiebstahls gilt – einfach bei uns anrufen oder ein E-Mail schreiben und Sie erfahren, was benötigt wird und wie vorgegangen wird.

Wir wünschen allseits gute Fahrt!