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Muss ich meine Versicherungsprämien wirklich pünktlich zahlen?

Aktuell erreichen uns viele Anfragen von Privatpersonen und Firmen, die durch die Corona-Krise in einen finanziellen Engpass geraten sind oder ihn befürchten. Ihre nachvollziehbare Sorge: Verliere ich den Versicherungsschutz, wenn ich meine Versicherungsprämien nicht am Fälligkeitstag zahle?

Die Antwort auf diese wichtige Frage ist: nein!

Das in Österreich gültige Versicherungsgesetz ist in dieser Hinsicht sehr kundenfreundlich.

Wichtig zu beachten: Etwas strenger sind die Bestimmungen, wenn es um die erste Zahlung für eine neu abgeschlossene Versicherung geht. Aber auch hier hat man 14 Tage ab Erhalt der neuen Versicherungspolizze Zeit für die Zahlung. Zahlt man nicht innerhalb dieses Zeitraumes, dann gibt es keine Versicherungsdeckung.

Für alle anderen Prämienzahlungen gilt: Die Abdeckung durch die Versicherung besteht auch dann, wenn die Prämie nicht pünktlich bezahlt wird. Denn das Gesetz verpflichtet die Versicherungsgesellschaft, den Kunden zu erinnern und ihm eine Frist von 2 Wochen (ab Erhalt der Mahnung) für die Zahlung zu setzen. Außerdem muss der Kunde im Mahnschreiben ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass er den Versicherungsschutz verliert, wenn er die 2-Wochen-Frist verstreichen lässt.

Die Praxis der Versicherungen schaut nun so aus: Üblicherweise verschicken Versicherungsgesellschaften erst drei bis vier Wochen nach Fälligkeit der Prämie eine Zahlungserinnerung. In dieser wird meist noch keine Frist gesetzt. Erst weitere drei Wochen später (das ist unterschiedlich bei den einzelnen Versicherern) wird die vom Gesetz vorgeschriebene Mahnung mit der 2-Wochen-Frist verschickt.

Das bedeutet, dass die Versicherungsdeckung bei Nichtzahlung in der Regel erst nach rund zwei Monaten nach der Fälligkeit erlischt:

  • Fälligkeit
  • 3 Wochen bis zur Zahlungserinnerung
  • 3 Wochen bis zur Mahnung mit Fristsetzung
  • 2 Wochen Zahlungsfrist

Dieser Ablauf ist je nach Versicherungsgesellschaft etwas kürzer, manchmal aber auch länger. Und diese Regelung gilt sowohl für Privatpersonen (Konsumenten) als auch für Firmen. Das Versicherungsgesetz macht hier keinen Unterschied.

Sollten Sie also einmal nicht in der Lage sein, eine Versicherungsprämie sofort zu bezahlen, dann machen Sie sich keine Sorgen! Sie sind weiterhin versichert. Die Mahnung aber, in der eine Zahlungsfrist genannt wird, nehmen Sie sehr ernst! Handeln Sie, sobald sie bei Ihnen eintrifft! Sie haben 2 Wochen Zeit. Denn nach Ablauf dieser Frist haben Sie tatsächlich keinen Schutz mehr durch Ihre Versicherung.

Nutzen Sie diesen Spielraum, wenn Sie ihn brauchen!