Unsere FAQs zum Thema
Kennzeichenhinterlegung
Was muss ich bei der Hinterlegung von KFZ-Kennzeichen beachten?
Damit Sie eine Einsparung haben, müssen die Kennzeichen mindestens 45 Tage (durchgehend) hinterlegt werden – der Tag der Hinterlegung und Wiederausfolgung zählen dabei nicht
Sie können die Kennzeichen auch schon früher wieder abholen (= „Wiederausfolgung“). In diesem Fall ersparen Sie sich aber nichts.
Welche Kosten erspare ich mir, wenn ich die KFZ-Kennzeichen hinterlege?
Für den Zeitraum der Hinterlegung zahlen Sie keine motorbezogene Versicherungssteuer.
In den allermeisten Fällen wird Ihnen für den Zeitraum der Hinterlegung die Haftpflichtversicherung gut geschrieben.
Bei der Vollkaskoversicherung verringert sich die Prämie mindestens um die Hälfte. Haben Sie eine Teilkaskoversicherung reduziert sich die Prämie um 33% Prämie. (Es kann hier zu Abweichungen kommen, wenn es in den Versicherungsbedingungen anders geregelt ist)
Kann es sein, dass ich trotz Hinterlegung der Kennzeichen keine Gutschrift für die Haftpflichtversicherung bekomme?
Ja. Bei einigen Motorradversicherungen ist ein sogenannter „Hinterlegungsverzicht“ vereinbart, sodass Sie bei der Hinterlegung keine Vergütung der Haftpflichtprämie mehr bekommen. Jedoch wird auch in diesem Fall die motorbezogene Versicherungssteuer gutgeschrieben.
Was kostet es, die KFZ-Kennzeichen zu hinterlegen?
Die Durchführung der Hinterlegung sowie die Wiederausfolgung (Abholung des Kennzeichens) bei der Zulassungsstelle sind kostenlos.
Welche Unterlagen benötige ich für eine Hinterlegung?
- Zulassungsschein Teil 1
- Amtlichen Lichtbildausweis
- Kennzeichen
- Vollmacht bei Hinterlegung durch Dritte
Wo kann ich die KFZ-Kennzeichen hinterlegen?
Sie können die Kennzeichen bei jeder Zulassungsstelle hinterlegen. Gerne auch bei Freihand-SVD, denn wir haben eine Zulassungsstelle bei uns im Haus.
Öffnungszeiten unserer Zulassungsstelle: HIER
Wann kann ich meine hinterlegten Kennzeichen abholen?
Öffnungszeiten unserer Zulassungsstelle: HIER
Unsere FAQs zum Thema
Wechselkennzeichen
Was erspare ich mir, wenn ich meine Fahrzeuge auf Wechselkennzeichen zusammen melde?
Sind mehrere KFZ auf ein Wechselkennzeichen angemeldet, zahlen Sie die motorbezogene Versicherungssteuer nur vom kw/ccm stärksten Fahrzeug. Die Haftpflichtprämie fällt nur für das prämienführende Fahrzeug an. (=meist das kw/ccm stärkste Fahrzeug).
Die Kaskoversicherung wird vom prämienführenden Fahrzeug voll berechnet, (=meist das Fahrzeug mit dem höchsten Listenpreis) bei den anderen Fahrzeugen reduziert sich die Vollkaskoprämie im besten Fall um die Hälfte bzw. die Teilkaskoprämie um 1/3.
Welche Kosten fallen bei Anmeldung eines Wechselkennzeichens an?
- Die Ummeldung auf ein Wechselkennzeichen kostet pro Fahrzeug € 1,90 (Voraussetzung, alle Fahrzeuge sind bereits auf dieselbe Person/Firma angemeldet).
- Wenn Fahrzeuge auf Wechselkennzeichen angemeldet werden, dann fallen einmalige Kosten in Höhe von € 172,50 pro Fahrzeug an
- Melden Sie zu einem KFZ, das bereits auf Sie angemeldet ist, ein weiteres Fahrzeug auf Wechselkennzeichen dazu, so kostet das € 172,50
- Sind die Fahrzeuge bereits mit unterschiedlichen Kennzeichen auf Sie zugelassen und möchten Sie diese KFZ auf ein gemeinsames Wechselkennzeichen anmelden, dann kostet das € 1,90
Welche Unterlagen brauche ich für die Ummeldung auf Wechselkennzeichen?
- Typenschein bzw. COC Papier, bei Gebrauchtwagen inkl. Zulassungsschein Teil I und II
- amtlicher Lichtbildausweis
- Versicherungsbestätigung
- bei Firmen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug, Bestätigung der jeweiligen Kammer bzw. Konzessionsdekret bei freiberuflich Tätigen
- bei Vereinen: Inhaltlich aktueller Vereinsregisterauszug oder Abfrage beim Zentralen Vereinsregister
- bei Import aus dem Ausland: Abführung der NoVA an das Finanzamt, Einzelgenehmigung durch den TÜV-Süd
- bei Personen unter 18 Jahren: Vollmacht des Erziehungsberechtigten und Kopie amtlicher Lichtbildausweis
- Vollmacht bei Anmeldung durch Dritte
- Kaufvertrag oder Benützungsüberlassungserklärung bei Leasingfahrzeugen, wenn sich der Eigentümer ändert
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KFZ-Anmeldung
Welche Unterlagen benötige ich für eine KFZ- Anmeldung?
- Typenschein bzw. COC Papier, bei Gebrauchtwagen inkl. Zulassungsschein Teil I und II
- Kaufvertrag oder Benützungsüberlassungserklärung bei Leasingfahrzeugen
- amtlicher Lichtbildausweis
- Versicherungsbestätigung
- bei Firmen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug, Bestätigung der jeweiligen Kammer bzw. Konzessionsdekret bei freiberuflich Tätigen
- bei Vereinen: Inhaltlich aktueller Vereinsregisterauszug oder Abfrage beim Zentralen Vereinsregister
- bei Import aus dem Ausland: Abführung der NoVA an das Finanzamt, Einzelgenehmigung durch den TÜV-Süd
- bei Personen unter 18 Jahren: Vollmacht des Erziehungsberechtigten und Kopie amtlicher Lichtbildausweis
- Vollmacht bei Anmeldung durch Dritte
Wann kann ich mein Fahrzeug in der Zulassungsstelle anmelden?
Öffnungszeiten unserer Zulassungsstelle: HIER
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KFZ-Abmeldung
Welche Unterlagen benötige ich für die Abmeldung meines KFZ?
- Typenschein bzw. COC Papier inkl.
- Zulassungsschein Teil II
- Zulassungsschein Teil I
- amtlicher Lichtbildausweis
- Kennzeichen (Reservierung bis sechs Monate möglich)
- Vollmacht bei Abmeldung durch Dritte
Wie erfolgt die Prämienabrechnung, wenn ich mein Fahrzeug abmelde?
Der Versicherungsvertrag wird mit dem darauffolgenden Tag der Abmeldung storniert und mit diesem Tag erlischt die Prämienzahlung. Eine bereits bezahlte Versicherungsprämie für die Zeit nach der Abmeldung bekommen Sie zurückerstattet.
Welche Unterlagen muss ich dem Käufer meines KFZ weitergeben?
Der Käufer Ihres KFZ bekommt nur den Typenschein des abgemeldeten KFZ mit den beiden sich im Typenschein befindlichen Zulassungsscheinen. Die Abmeldebestätigung brauchen Sie dem neuen Besitzer nicht weitergeben.
Der Käufer benötigt auch ein Kaufvertrag mit Ihrer Unterschrift, damit er das Fahrzeug anmelden kann.
Unsere FAQs zum Thema
Verlust Kennzeichen, Zulassungsschein oder Typenschein
Ich habe mein Kennzeichen verloren oder mir wurde mein Kennzeichen gestohlen, was ist zu tun?
- Wenn Ihnen ein Kennzeichen oder beide Kennzeichen abhandengekommen sind, dann sind Sie verpflichtet, unverzüglich eine Verlustanzeige bei der Polizei zu machen.
- Mit der Verlustanzeige und dem noch vorhandenen Kennzeichen, dem Typenschein, dem Zulassungsschein Teil 1 und einem Ausweis gehen Sie dann zu einer Zulassungsstelle. Dort bekommen Sie dann ein neues Kennzeichen.
- Es ist nicht möglich das bestehende Kennzeichen zu behalten. Es wird Ihnen ein neues Kennzeichen zugewiesen
- Kosten: € 21,00 für neue Kennzeichentafeln und € 1,90 für das neue Pickerl.
Ich habe meinen Zulassungsschein verloren, was ist zu tun?
- Wenn Sie Ihren Zulassungsschein Teil 1 verloren haben, gehen Sie zu einer Zulassungsstelle. Dort müssen Sie eine Verlusterklärung ausfüllen und dann wird Ihnen kostenlos ein neuer Zulassungsschein ausgestellt.
- Wichtig: Ausweis nicht vergessen!
Ich habe meinen Typenschein verloren, was ist zu tun?
- Wenn Ihr Fahrzeug nicht älter als 12 Jahre ist, kann im Normalfall ein Typenscheinduplikat in der Zulassungsstelle kostenlos ausgedruckt werden, nachdem eine Verlustbestätigung bei der Zulassungsstelle unterzeichnet wurde.
- Wichtig: Ausweis nicht vergessen!
- Sollte Ihr Fahrzeug älter als 12 Jahre sein kontaktieren Sie uns und geben Sie uns Ihren Namen, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und das betreffende Kennzeichen bekannt. Wir werden uns bei Ihnen melden.